
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln alle professionellen Reinigungs-, Umzugs-, Unterhalts- und Facility-Management-Dienstleistungen von Kraken Properties and Facilities Management.
11. Geltungsbereich & Definitionen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ('AGB') gelten für alle Dienstleistungen von Kraken Properties and Facilities Management ('Kraken', 'wir') an Privatkunden ('Konsumenten') und Geschäftskunden ('B2B-Kunden'), einschliesslich Umzugs-, Tiefen- und regelmässigen Reinigungen, Umzügen, Fahrzeugaufbereitungen, Gartenpflege, Aussenreinigungen, Schädlingsbekämpfung und Facility Management. Abweichende Bedingungen gelten nur bei schriftlicher Akzeptanz.
22. Angebote, Schätzungen & Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch die Bestätigung einer Offerte oder Online-Buchung zustande. Der Leistungsumfang definiert sich über die Buchungsbestätigung. Schätzungen des Online-Rechners sind unverbindlich. Unrichtige Angaben berechtigen Kraken zu Preisanpassungen. Die 'Precision Media Quote' beinhaltet eine nicht rückerstattbare Prüfgebühr von CHF 15.00 für Bildmaterial, die bei Annahme zu 100% gutgeschrieben wird. Express-Buchungen erfordern 15% Anzahlung.
33. Preise, MwSt. & Zuschläge
3.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Kraken ist derzeit nicht im MWST-Register gemäss Art. 10 MWSTG eingetragen; daher verstehen sich die Preise ohne MWST und es wird keine MWST in Rechnung gestellt. Im Falle einer zukünftigen Eintragung werden die Preise gesetzeskonform mit der in Ziffer 7.4 vorgesehenen Frist angepasst. Mehraufwand durch unvollständige Angaben wird mit CHF 90.00/Stunde/Person berechnet. Sonntags- und Feiertagsarbeit unterliegt 50% Zuschlag; Express-Buchungen (<24h Frist) 25% Zuschlag. Drittkosten (Entsorgung, Parken) werden zum Einstandspreis berechnet.
44. Fahrkosten & Kombi-Rabatt (Bundling)
Es gilt eine Standard-Anfahrtspauschale von CHF 45.00 pro Auftrag. Kombi-Rabatt: CHF 25.00 bei Buchung von 1 Hauptdienst + 1 Zusatzdienst oder 2+ Zusatzdiensten; CHF 0.00 (kostenlose Anfahrt) bei Buchung von 1 Hauptdienst + 2+ Zusatzdiensten oder 2+ Hauptdiensten.
55. Zahlungsbedingungen & Verzug
Zahlungen erfolgen über Revolut Business Links, Banküberweisung oder QR-Rechnung. Der Restbetrag ist innert 7 Tagen fällig. Bei Zahlungsverzug fallen 5% Verzugszins sowie Mahngebühren von CHF 20.00 (2. Mahnung) und CHF 50.00 (3. Mahnung) an. Inkassokosten gehen zu Lasten des Kunden.
66. Stornierungen, Terminverschiebungen & Nichterscheinen
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Gebühren: >48h vor Start: kostenlos; <48h: 50% des Preises; <12h, Nichterscheinen oder Absage vor Ort: 100% des Preises zuzüglich Anfahrtspauschale. Eine kostenlose Verschiebung ist >24h vor Start nach Verfügbarkeit zulässig.
77. Wiederkehrende Dienstleistungen, SLAs & Kündigung
Wiederkehrende Pläne laufen auf unbestimmte Zeit. Kündigung: 30 Tage auf Monatsende (7 Tage während der 2-monatigen Probezeit). Terminausfälle erfordern 48h Frist. B2B-SLAs richten sich nach vertraglichen Fristen oder 3 Monaten Kündigungsfrist. Jährliche Preisanpassungen sind mit 60 Tagen Vorankündigung möglich.
88. Umzugsreinigung — Abnahmegarantie
Beinhaltet kostenlose Mängelbehebung bei offizieller Wohnungsübergabe (Abgabeprotokoll). Gültig, wenn: (a) Kraken innert 24h schriftlich mit Protokoll/Fotos benachrichtigt wird; (b) Übergabe innert 72h nach Reinigung stattfindet; (c) Objekt unbewohnt und ungenutzt blieb. Normaler Verschleiss, Schäden oder ausgeschlossene Bereiche sind nicht gedeckt.
99. Umzugs- & Transportdienstleistungen
Der Kunde muss ein genaues Inventar bereitstellen. Bargeld, Schmuck, Gefahrstoffe sowie Pflanzen/Tiere sind vom Transport ohne schriftliche Vereinbarung ausgeschlossen. Kraken haftet für selbst verpackte Güter; für selbst gepackte Kartons des Kunden ist die Haftung ausgeschlossen. Haftung begrenzt auf Zeitwert, max. CHF 5'000.00 pro Ereignis. Verdeckte Schäden sind innert 3 Tagen zu melden.
1010. Fahrzeugaufbereitung (Car Detailing)
Vorhandene Schäden werden dokumentiert. Kraken haftet nicht für Vorschäden oder Verschlechterungen an bereits abgenutzten, spröden oder unsachgemäss vorbehandelten Materialien. Wertsachen sind vor dem Service aus dem Fahrzeug zu entfernen.
1111. Garten-, Aussen-, Fassaden- & Dachrinnenreinigung
Aussendienste sind witterungsabhängig. Wetter- oder sicherheitsbedingte Verschiebungen begründen keinen Verzug und keine Gebühren. Der Kunde muss Gefahren (zerbrechliche Dächer, Wespennester) melden. Grüngutentsorgung wird zum Einstandspreis berechnet.
1212. Schädlingsbekämpfung — Garantie
Beinhaltet 30 Tage Nachbehandlungsgarantie für behandelte Schädlingsarten und Bereiche. Bedingung ist die Einhaltung der Vorbereitungs- und Nachsorgeanweisungen. Ausgeschlossen sind Wiederbefall aus Nachbarquellen oder nicht behobene bauliche Mängel.
1313. Entsorgungsmanagement (Waste Management)
Entsorgung erfolgt gemäss Schweizer Umweltrecht. Deponie- und Recyclinggebühren werden zum Einstandspreis berechnet. Nicht deklarierte Gefahrstoffe berechtigen Kraken zur Arbeitseinstellung und Verrechnung von Zusatzkosten für fachgerechte Entsorgung.
1414. Pflichten des Kunden, Zugang & Wartezeiten
Der Kunde hat ungehinderten Zugang, Strom, fliessend Wasser, Heizung und Aufzug zu gewährleisten. Fehlender Zugang wird mit 100% verrechnet. Wartezeiten von >15 Minuten werden mit CHF 90.00/Stunde/Person in 15-Minuten-Schritten berechnet. Schlüssel werden sicher und anonymisiert aufbewahrt.
1515. Mängelrügen & Reklamationen
Arbeiten sind sofort nach Abschluss zu prüfen. Sichtbare Mängel innerhalb von 48h rügen; verdeckte Mängel innert 48h nach Entdeckung (max. 7 Tage nach Abschluss). Primäres Recht ist Nachbesserung. Rechnungsrückbehalte sind nur anteilig für betroffene Teile zulässig.
1616. Haftung & Versicherung
Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckung von CHF 10 Millionen. Kraken haftet nur für direkte Schäden durch nachweisbares Verschulden. Die Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Nutzungsausfall ist ausgeschlossen. Schlüsselverlusthaftung ist auf Standard-Ersatzkosten begrenzt.
1717. Subunternehmer, spezialisierte Partner & Ablehnungsrecht
Kraken kann qualifizierte Drittspezialisten beiziehen, bleibt jedoch alleiniger Vertragspartner. Kraken behält sich das Recht vor, Arbeiten abzulehnen oder einzustellen, wenn vor Ort unzumutbare Sicherheits- oder Gesundheitsrisiken bestehen.
1818. Abwerbeverbot
Der Kunde darf Mitarbeitende von Kraken während der Vertragslaufzeit und für 6 Monate danach weder direkt noch indirekt anstellen. Ein Verstoss zieht eine Konventionalstrafe von CHF 5'000.00 pro Mitarbeitendem nach sich.
1919. Höhere Gewalt (Force Majeure)
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund von Ereignissen ausserhalb zumutbarer Kontrolle (Naturkatastrophen, Streiks, Pandemien, Infrastrukturausfälle). Die Pflichten ruhen; dauert das Ereignis >30 Tage, können beide Parteien zurücktreten.
2020. Datenschutz & Dokumentation
Datenverarbeitung erfolgt gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und der DSGVO. Vorher-/Nachher-Fotos können zur Qualitätskontrolle und Versicherung erstellt werden. Die werbliche Nutzung von Fotos erfordert die vorherige Zustimmung.
2121. Änderungen & Salvatorische Klausel
Kraken kann diese AGB mit einer Frist von 30 Tagen ändern. Nicht-Widerspruch gilt als Genehmigung. Sollte eine Bestimmung ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt; die ungültige wird durch eine dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende ersetzt.
2222. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Alle Verträge unterliegen ausschliesslich materiellem Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Schaffhausen, Schweiz. Zwingende gesetzliche Konsumentengerichtsstände bleiben vorbehalten.
Konformität & Compliance
Version 2.0 — Gültig ab 16.07.26
Kraken Properties and Facilities Management Gomes Mendes | Seewadelstrasse 3, 8203 Schaffhausen, Schweiz

